Guten Morgen!

Ach ja, meine Kunden, in der Mehrzahl liebe ich sie ja und sie lieben meine Arbeit. Doch ab und zu kommen Dinge vor, die ich einfach nicht verstehe.

Ein Marketingberater, im hochpreissigen Segment, möchte sich von mir fotografieren lassen, für seine Homepage und diverse Buchveröffentlichungen. Hier handelt es sich um unterschiedliche Nutzungen die jeweils berechnet werden. Wir hatten ein Beratungsgespräch, das gut verlief und ich habe ihm dann mein schriftliches Angebot übermittelt - das war ihm zu hoch.
Ein Rechtsanwalt hatte ähnliches geäußert und da konnte ich meine Leistung und somit meinen Preis im Angebot reduzieren - hat ihm irgendwie auch nicht gefallen.

Bin ich ein Basar, auf dem Handeln üblich ist?

Dann eine Groupon Kundin, sie hat den Gutschein geschenkt bekommen ist YoagaLehrerin und übersendet mir Beispielfotos aus denen ich schließe, sie möchte das Ergebnis meiner Arbeit auf Ihrer Homeapge, also gewerblich/geschäftlich nutzen und somit teile ich ihr mit, das dies mit dem Gutschein nicht abgegolten ist. Mir ist schon klar, dass das nicht leicht zu verstehen ist, doch ich als Fotografin, im digitalen Zeitalter erst Recht, verkaufe Nutzungsrechte.

Und mal ehrlich, ich muss meine Rechnungen auch bezahlen können!!!

Besagte Yogalehrerin hat noch einen Hauptberuf und kann darum nur um 15:00h am Freitag zu mir  kommen und möchte Anfang September einen Termin für Ende September haben. Dann sagt sie einen Termin ab, rechtzeitig. Dann beginnt die Diskusion über die Nutzung der Fotos die ich von ihr machen soll und wofür sie einen GrouponGutschein geschenkt bekommen hat. Groupon schreibt auf dem Gutschein, dass die Fotos „für private oder geschäftliche Zwecke gleichermaßen geeignet" sind, ja, stimmt auch, doch gekauft wurde mit dem Gutschein nur die private Nutzung.
Sie möchte dann das Shooting haben, ich soll die Fotos machen, die sie sich wünscht und danach entscheidet sie dann, ob sie diese für ihre Homepage nutzt. Hört sich harmlos an, ist es aber nicht und ich teile ihr mit, dass es so nicht geht.
Als nächstes schreibt sie mir: "möchte ich keine „Spießerfotos“ auf der Couch machen, sondern meine Ideen wie vorgeschlagen einbringen". Alle meine Kunden bringen Ihre Ideen ein, doch, dass ich "Spießerfotos" mache hat noch keine gesagt. Dieser Yoagalehrerin, die einen buddistischen Namen zu ihrem Geburtsnamen hinzufügt und demnächst nach Indien zu einer Fortbildung fährt, erlaube ich nicht in dieser Weise respektlos zu mir sein.
PUNKT.
Auch das sie mir mit einem Anwalt droht ändern nichts daran, dass ich so nicht mit mir reden lasse.

Gerade hat sie mir eine Kopie ihres BeschwerdeSchreibens an Groupon zugemailt. Ich war so nett sie darauf hinzuweisen, dass nicht Sie, sondern nur der Käufer des Gutscheins diesen von Groupon ersattet bekommt, so bin ich nun mal.

Und hier Beispiele für meine Arbeit




Kommentare

Anonym hat gesagt…
Du liebe Güte! Deine Fotos sind sehr abwechslungsreich und ich komme immer wieder gern zum Gucken, was du so alles tolles fotographierst. Aber eines sucht man bei dir wohl vergebends: Spießerfotos! An sich schon eine blöde Bezeichnung. Die Frau hat wohl den ultimativen Geschmack.
Lass`dich nicht ärgern! Es gibt doch , Gott sei Dank, auch nette Kunden.
Liebe Grüße
Bettina aus Bielefeld

Beliebte Posts