Mietvertrag - Studio
Nun habe ich mir die Zeit genommen und nachgelesen was denn drinn steht in meinem Mietvertrag. Auf meinen Wunsch hin wurde dort aufgenommen:
"Es wird ein beidseitiger Kündigungsverzicht bis zum 31.12.2014 vereinbart...."
Habe ich also Grund mir Sorgen zu machen?
Kommentare
Erkundige dich doch mal.Weiterhin gute Besserung.Grüßle von Ilona
ich denke nach wie vor, dass eine Rechtsberatung durch einen Profi nicht schaden kann.
LG
Adolf