Die Geschichte eines Lexikons - The history of an encyclopaedia # 4

Der Verlag hat auf meine eMail an die Herausgeberin, die ich ihm als Kopie übermittelt habe, reagiert:

Sehr geehrte Frau Knappe,

Ihre Rechnung haben wir, wie Sie bereits von Frau Dr. ... wissen, erhalten. Der Verlagsleiter Dr. ... ist noch bis Mitte August im Urlaub.
Ich habe weder die Möglichkeit, die Frage Ihrer Ansprüche zu prüfen, noch bin ich befugt, Geschäftsvorgänge zu tätigen. Daher bitte ich Sie zunächst einmal um einen Aufschub dieser Causa bis Ende August. Herr Dr. ...wird sich nach seiner Rückkehr aus dem Urlaub gemeinsam mit den Herausgeberinnen der Sache annehmen.


Mit freundlichen Grüßen

...
Tja, ich kann nicht glauben, dass so ein Verlag Führungslos ist für die Zeit, in der der Chef in Urlaub ist, darum habe ich geantwortet, dass ich keinen Aufschub gewähre, auf keinen Fall bis Ende August. Schließlich wurde bereits eine Auflage nicht honoriert, ich finde, das ist genug "Aufschub".

eMail macht eine schnelle Kommunikationn möglich, hier eine weitere des Verlags:

Sehr geehrte Frau Knappe,

vielen Dank für Ihre prompte Antwort. Es handelt sich hier um einen Vorgang mit Klärungsbedarf, auch wenn Sie das anders sehen. Der Verlag ist davon ausgegangen, dass die Veröffentlichung der Fotos mit der Zusendung von Belegexemplaren an die Fotograf/inn/en abgegolten ist; so war es auch mit den Herausgeberinnen abgesprochen. Insoweit nun Honorarforderungen gestellt werden, bedürfen diese der Prüfung. Ich kann es nicht beurteilen, ob Sie im Recht sind, und ich darf es auch nicht. Bei einem solch schwer wiegenden Geschäftsvorgang bin ich nicht befugt, eine Entscheidung zu treffen. Das betrifft sowohl die Frage, ob Ihre Honorarforderungen überhaupt gerechtfertigt sind, als auch die Frage, ob sie - falls ja - in dieser Höhe berechtigt sind.

Ich bitte Sie daher erneut um Nachsicht und Aufschub in dieser Frage. Aus meiner Sicht besteht keine Veranlassung zu einer solchen Eile, und ich möchte Sie bitten, zumindest dahin gehend Kompromissbereitschaft zu zeigen, dass Sie den Vorgang ruhen lassen, bis Herr Dr. ... aus dem Urlaub zurück ist.

Mit freundlichen Grüßen
...

Und hier meine Antwort:

Ich sitze hier und würde lachen, wenn es nicht so traurig wäre, denn genau so habe ich befürchtet, hat es sich verhalten.

Da wird von Herausgeberinnen, die sich angeblich um die Rechte von Frauen kümmern, davon ausgegangen, dass die kreative Leistung von Frauen, die als Freiberuflerinnen davon leben diese zu verkaufen, nicht bezahlt werden muss.
Wie weltfremd kann ein Mann sein, das zu glauben?
Wovon der Verlag ausgegangen ist, ist für meine Rechnung nicht von Belang. Ich versichere Ihnen, ich habe niemals meine Arbeit den Herausgeberinnen zur kostenlosen Nutzung überlassen, obwohl sie dies bei 2 Ausgaben so gehandhabt haben. Ich habe dies jedes Mal kritisiert.
Das die Herausgeberinnen nicht der Meinung sind, dass mit der Übersendung von 2 Belegexemplaren die Nutzung meiner Fotografien abgegolten ist, ersehen sie aus dem Angebot mir weiter (10) Exemplare zu überlassen.
Es gibt Honorarempfehlungen und den Fakt, das jede Nutzung von Fotografien honoriert werden muss, ich kann nicht glauben, das ihnen dies nicht bekannt ist.
Neben der Nutzung meiner Fotografien in diesem Lexikon hat der Verlag eines meiner Fotos zum Zwecke der Eigenwerbung benutz. War Ihnen nicht bekannt, dass dazu meine Zustimmung erforderlich ist und ein Honorar fällig wird.
Ich werde diesen Vorgang einem Juristen übergeben, wenn meine Rechnung nicht bezahlt wird, davon können Sie ausgehen, vor allem bei Ihrer Argumentation, die mich schockiert.
Wie schon gesagt, meine "Nachsicht" ist aufgebraucht, da die Herausgeberinnen schon 2 Auflagen dieses Lexikons, jeweils mit eigenen ISBN Nummer, nicht honoriert haben.
Außerdem möchte ich Sie davon informieren, dass in meinem täglichen Blog, dieser Vorgang Thema ist.
Mit freundlichen Grüßen
Beate Knappe

Kommentare

Carol Dean Sharpe hat gesagt…
Das ist doch wahnsinnig! Beate, viel Gluck in diesem "Kampf."

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